Rechtliche Angaben
Stand: Mai 2026 · Northletic Neumünster, Inhaber Clemens Orué
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedschafts- und Trainingsverträge zwischen
Northletic Neumünster(nachfolgend „Northletic" oder „Anbieter") und natürlichen Personen, die ein Mitgliedschafts- oder Trainingsverhältnis begründen (nachfolgend „Mitglied").
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Northletic stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder digitale Unterzeichnung eines Mitgliedschaftsvertrags oder durch die ausdrückliche Bestätigung per E-Mail zustande. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Vollendung des 16. Lebensjahres. Personen unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Northletic über relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.
Die jeweils gültigen Beiträge ergeben sich aus der aktuellen Preisübersicht auf northletic.net. Alle Preise verstehen sich in Euro und sind gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) umsatzsteuerfrei.
Der monatliche Beitrag ist jeweils zum Ersten eines Kalendermonats im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung – die vereinbarte Zahlungsart ist dem individuellen Vertrag zu entnehmen.
Gerät das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, ist Northletic berechtigt, die Nutzung der Einrichtungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zu sperren. Northletic behält sich zudem vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine angemessene Mahngebühr zu berechnen.
Northletic ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsbeginn anzupassen. Das Mitglied hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung.
Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist monatlich zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail oder Brief).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten von Northletic liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied trotz Abmahnung gegen diese AGB oder die Hausordnung verstößt.
Northletic kann den Vertrag ebenfalls monatlich zum Monatsende oder aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
Northletic bietet Interessierten ein kostenloses Probetraining an. Das Probetraining begründet kein Mitgliedschaftsverhältnis und verpflichtet zu nichts.
Für das Probetraining gelten die Regelungen zur Nutzung der Einrichtungen (§ 6) und zum Haftungsausschluss (§ 7) entsprechend.
Das Mitglied ist berechtigt, die Trainingseinrichtungen von Northletic im Rahmen der vereinbarten Mitgliedschaft und der geltenden Öffnungszeiten zu nutzen. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar.
Northletic behält sich vor, die Öffnungszeiten und das Kursangebot aus betrieblichen Gründen temporär anzupassen. Hieraus resultiert kein Anspruch auf Beitragsminderung, es sei denn, die Einschränkungen übersteigen einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 14 Tagen.
Das Mitglied nimmt am Training auf eigene Verantwortung teil. Es wird ausdrücklich empfohlen, vor Aufnahme des Trainings – insbesondere bei bestehenden Erkrankungen oder nach längerer Trainingspause – ärztlichen Rat einzuholen.
Northletic haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Northletic oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen und mitgebrachten Sachen übernimmt Northletic keine Haftung. Das Mitglied wird gebeten, keine wertvollen Gegenstände in die Trainingsräume mitzunehmen.
Northletic verarbeitet die im Rahmen der Mitgliedschaft erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Northletic behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt.
Widerspricht das Mitglied den geänderten AGB nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Northletic wird das Mitglied in der Änderungsmitteilung auf diese Konsequenz ausdrücklich hinweisen. Im Widerspruchsfall hat Northletic das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mitgliedschaftsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Neumünster.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine ihr möglichst nahekommende, wirksame Regelung ersetzt.